AGB

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Offene Seminare

 

1. Leistungen
Die ANDERE AKADEMIE  – im Folgenden AA genannt – erbringen die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den
Seminarbeschreibungen. Der Auftraggeber kann in Absprache mit AA spezielle Seminarinhalte und Veranstaltungsorte vereinbaren.

 

2. Seminarunterlagen
Grundsätzlich setzt AA eigene Seminarunterlagen ein. Wünscht der Auftraggeber
individuelle Anpassungen, sind diese gesondert zu vereinbaren
und zu vergüten.
AA stellt für die Seminare das erforderliche Lehrmaterial zur Verfügung. Die Lieferung weiterer Unterlagen, Lern- und Arbeitshilfen muss gesondert
vereinbart werden. Alle Rechte an den AA-Seminarunterlagen (wie z. B. Handouts, Übungen,
Fallstudien und ggf. Übungsdatenbanken) und der AA-Software liegen
ausschließlich bei AA. Die Verwendung durch Dritte bedarf der schriftlichen
Zustimmung von AA.
3. Trainereinsatz
AA verpflichtet sich, die vereinbarten Trainer einzusetzen. AA behält sich
das Recht vor, auch kurzfristig auf andere Trainer auszuweichen, wenn dieses
aus technischen, organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen
notwendig wird.
4. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Sie kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung seitens AA wird der Auftrag verbindlich.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt ist kostenfrei, wenn er innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung und bis zum 30. Kalendertag vor Seminarbeginn erfolgt.
In allen anderen Fällen kann AA Aufwendungsersatz verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen zu
berücksichtigen. An Stelle einer solchen Berechnung des Aufwendungsersatzanspruches
kann AA einen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Staffelung nach der Nähe der Rücktrittszeitpunkte zum
vertraglich festgelegten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum vereinbarten Seminarpreis wie folgt pauschalieren:
vom 29. bis 6. Kalendertag vor Seminarbeginn 50%
ab dem 5. Kalendertag vor Seminarbeginn 80%
Im Falle der Pauschalierung des Ersatzanspruches werden gewöhnlich ersparte

Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen nicht zusätzlich berücksichtigt.
6. Terminänderung
Eine Terminänderung ist kostenfrei nur einmalig möglich. Bei weiteren Terminänderungen
fällt eine Umbuchungsgebühr von 100 Euro zzgl. MwSt.
an. Bei Rücktritt nach einer Terminänderung werden grundsätzlich 80%
des vereinbarten Seminarpreises berechnet.
7. Stornierung durch AA
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt
oder sonstige nicht von AA zu vertretende Umstände besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. In solchen Fällen kann AA nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden. AA ist verpflichtet, dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anzubieten.
Kommt keine Einigung auf einen Ausweichtermin zustande, ist der Auftraggeber
frei, vom Vertrag zurückzutreten. AA hat in diesem Fall keinen
Anspruch auf Stornierungsgebühren.
8. Seminarpreis
Der Seminarpreis ist der aktuellen Preisliste, dem entsprechenden Angebot
oder der Seminarbestätigung zu entnehmen und wird zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Die Reisekosten ab Hann.Münden, die Unterbringung und die Verpflegung der Trainer während der Seminarzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
10.Haftung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Für
Gegenstände die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen
mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter,
Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden
jeder Art übernimmt AA  keinerlei Haftung.

11. Teilnahmebescheinigungen
Werden Teilnahmebescheinigungen gewünscht, sind zu jedem Teilnehmer die erforderlichen Daten AA schriftlich mitzuteilen. Für die Ausstellung erhebt
AA eine Bearbeitungsgebühr pro Teilnehmer in Höhe von 10 Euro
zzgl. MwSt.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem Vertrag ist Hannoversch Münden. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der
Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart
hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes
gilt für eine Lücke des Vertrags.

Geschlossene Seminare

 

1. Leistungen
Die ANDERE AKADEMIE – im Folgenden AA genannt – erbringen die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den aktuellen Seminarbeschreibungen.
2. Seminarunterlagen
Die Rechte an den in den Seminaren zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Handouts, Übungen, Fallstudien und ggf. Übungsdatenbanken) liegen
ausschließlich bei AA. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen
Zustimmung von AA.
3. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Sie kann  per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. AA bestätigt die Seminaranmeldung schriftlich. Mit der Bestätigung wird der Auftrag verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur max. Teilnehmerzahl berücksichtigt. Die maximale Anzahl an Teilnehmern bei Softwareseminaren beträgt 9 Personen, bei anderen Seminaren ist sie den Beschreibungen zu entnehmen. Sie beträgt themenabhängig i.d.R. zwischen 8 und 15 Personen.
4. Rücktritt durch Teilnehmer
Ein Rücktritt ist kostenfrei, wenn er bis 20 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Wird bis Seminarbeginn ein Ersatzteilnehmer vom Auftraggeber benannt, entstehen keine Stornierungsgebühren. In allen anderen Fällen eines Rücktritts
kann AA Aufwendungsersatz verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen zu berücksichtigen. An Stelle einer solchen Berechnung des Aufwendungsersatzanspruches
kann AA einen Ersatzanspruch gemäß der folgenden Staffelung berechnen: vom 20. bis 06. Kalendertag vor Seminarbeginn 50% und ab dem 05. Kalendertag vor Seminarbeginn 80% der Seminargebühr. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung dem Seminar
fernbleiben, kann AA pauschale Stornierungskosten in Höhe von 80% verlangen. Im Falle der Pauschalierung des Ersatzanspruches werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der
Seminarleistungen nicht zusätzlich berücksichtigt.
5. Stornierung durch AA
AA behält sich das Recht vor, das Seminar bei weniger als 4 Teilnehmern zu
stornieren und ggf. Seminartermine zu ändern. Bei Ausfall eines Seminars durch höhere Gewalt, Krankheit des Trainers oder sonstigen nicht von AA
zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. AA ist in diesem Fall verpflichtet, dem Auftraggeber einen Ausweichtermin
anzubieten. Kommt keine Einigung auf einen Ausweichtermin
zu Stande, ist der Auftraggeber frei, vom Vertrag zurückzutreten. AA
hat in diesem Fall keine Ansprüche auf Stornierungsgebühren. AA kann
nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden. Wird ein Seminar von AA storniert, wird dies jedem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt.
6. Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren werden ohne jeden Abzug zu Beginn jedes Seminarabschnittes
fällig.
7. Seminargebühren
Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten die Kosten für Räume sowie sämtliches Schulungsmaterial.
8. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
Vor Beginn oder im Laufe des Seminars ist von jedem Teilnehmer online ein
Formular „Angaben für Zertifikat und Teilnahmebescheinigungen“ auszufüllen. Sofern die Angaben vollständig sind, wird die Teilnahme an dem entsprechenden Seminar durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt. Für die Ausstellung von Zertifikaten sind die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Bei nachträglicher oder erneuter Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bzw. eines Zertifikats erhebt AA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zzgl. MwSt.
9. Hotelreservierung
Auf Wunsch reserviert AA mit der Anmeldung dem Teilnehmer ein Zimmer im Seminarhotel oder bei Softwareseminaren aus dem Hotelkontingent in unmittelbarer Umgebung des Firmensitzes, in dem sich die Seminarräume befinden. Die Kosten für Übernachtung, Frühstück und Abendessen sowie nicht in den Seminargebühren enthaltenen Nebenkosten sind vom Teilnehmerzu tragen und direkt mit dem Hotel abzurechnen. Informationenzum Hotel sowie eine Wegbeschreibung erhält der Teilnehmer mit der Seminarbestätigung.
10.Haftung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl 
sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Für Gegenstände die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen
mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall,
entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschädenjeder Art übernimmt AA keinerlei Haftung.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hannoversch Münden. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes
gilt für eine Lücke des Vertrags.